Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 01.05.2026
Inhalt
- 1. Anwendbarkeit
- 2. Vertragsschluss.
- 3. Angaben zu den Leistungen und Preisen.
- 3.1 Leistungen.
- 3.2 Preise und Zahlungsbedingungen.
- 4. Störung der Vertragsabwicklung.
- 5. Haftung.
- 6. Verkauf und Nutzung von Lifttickets und Anlagen.
- 6.1 Beförderungsbestimmungen.
- 6.2 Einschränkung der Nutzung.
- 6.3 Nutzungsbestimmungen.
- 6.4 Gültigkeit im öffentlichen Verkehr
- 6.5 Kosten für Rettungseinsätze.
- 6.6 Variantenfahren / Wild- und Waldschutzzonen.
- 6.7 Beanstandungen / Haftung.
- 6.8 Nutzung der Tickets.
- 6.9 Rückerstattungen.
- 6.9.1 Allgemeines.
- 6.9.2 Jahreskarten.
- 6.9.3 Auf einen oder bestimmte Tage ausgestellte Tickets.
- 6.9.4 Auf unbestimmte Tage ausgestellte Tickets/ Mehrfahrtenkarten.
- 6.10 Verlust des Tickets.
- 6.10.1 Auf bestimmte Tage ausgestellte Tickets.
- 6.10.2 Auf unbestimmte Tage ausgestellte Tickets/Mehrfahrtenkarten.
- 6.11 Depotgebühr Keycard.
- 6.12 Missbrauch / Ausweispflicht.
- 7. Gutscheine für Pradaschier AG Top.
- 7.1 Verkauf & Betragshöhe.
- 7.2 Gültigkeit & Rückgaberecht
- 7.3 Einlösebedingungen.
- 7.3.1 Physische Karten.
- 8. Angebote durch Leistungserbringer
- 8.1 Vertragsverhältnis.
- 8.2 Informationen über die Drittleistungen.
- 8.3 Haftung.
- 9. Datenschutz.
- 10. Salvatorische Klausel
- 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
1. Anwendbarkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtigen oder kostenlosen Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam als „Leistungen“ bezeichnet), welche von der Pradaschier AG Top über die Webseite pradaschier.ch sowie an physischen Verkaufsstellen, Schalter, Shops etc. angeboten werden.
Durch die Inanspruchnahme einer dieser Leistungen akzeptiert der Kunde die vorliegenden AGB für sich und allfällige Teilnehmer.
Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. Diese sind in den entsprechenden Verträgen (bspw. Verträge über Mietgegenstände oder Gütertransport) geregelt und gehen allfälligen Bestimmungen aus diesen AGB vor.
Zusätzlich gelangen auch die besonderen Nutzungsbedingungen für pradaschier.ch zur Anwendung (siehe nachfolgend an diese AGB), welche spezifische Regelungen für den Besuch und Buchungen über die Webseite enthalten. Betreffend Webseite gehen die besonderen Nutzungsbedingungen den AGB vor.
2. Vertragsschluss
Bei schriftlichen Buchungen, Buchungen über das Internet, per Fax, SMS oder anderen elektronischen Kommunikationsmitteln wird die Annahme der Buchung dem Kunden ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigungen bilden zusammen mit allfälligen Prospekten mit Leistungsbeschreibungen und dem zu entrichtenden Entgelt den Vertrag. Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Bestätigung durch die Pradaschier AG Top zustande. Die schriftliche Bestätigung kann auch elektronisch erfolgen. Werden Leistungen mündlich an den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen bestellt, so kommt der Vertrag mit der vorbehaltlosen Annahme der Bestellung durch die Pradaschier AG Top zu Stande.
Pradaschier AG Top verkauft ihre Leistungen direkt und über Vermittler/Partner. Wird ein Produkt über einen Vermittler/Partner gekauft, so kommt der Vertrag mit diesem zustande.
Die besonderen Bestimmungen zu Drittleistungen (Ziffer 8) bleiben vorbehalten.
Für den Vertragsschluss bei Buchungen auf pradaschier.ch gelten die betreffenden Bestimmungen der besonderen Nutzungsbedingungen für pradaschier.ch.
3. Angaben zu den Leistungen undPreisen
3.1 Leistungen
Die Leistungen werden in den entsprechenden Angebotsbeschrieben definiert.
Alle Angaben (insbesondere zum Umfang der Leistungen) sind ohne Gewähr. Die Pradaschier AG Top behält sich vor, Leistungsbeschreibungen in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
3.2 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preisangaben verstehen sich – ausser anders vermerkt – inklusive Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF).
Bei der Annahme von Fremdwährungen gilt der von der Pradaschier AG Top festgelegte Tageskurs.
Das Wechselgeld erfolgt in Schweizer Franken (CHF).
Die Pradaschier AG Top behält sich vor, Preisangaben in Prospekten und im Internet jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Namentlich steht der Pradaschier AG Top das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern sowie von Transportkosten nach Vertragsabschluss zu erhöhen.
Die Pradaschier AG Top legt die Zahlungsbedingungen in den Leistungsbeschreibungen fest. Fehlt eine solche Angabe, so gilt die Zahlungsfrist gemäss Rechnungsstellung von der Pradaschier AG Top. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung ist die Pradaschier AG Top berechtigt, die zu erbringende Leistung zu verweigern.
Die besonderen Zahlungsbedingungen im Zusammenhang mit Drittleistungen (Ziffer 8.3) bleiben vorbehalten.
4. Störung der Vertragsabwicklung
Die Pradaschier AG Top ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe die vereinbarte Leistung zu ändern oder einen Ersatz anzubieten.
Wird die Vertragserfüllung durch die Pradaschier AG Top wegen höherer Gewalt verunmöglicht oder beeinträchtigt, sind diese berechtigt, vom Vertrag – unter Rückvergütung der nicht bezogenen Leistungen zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.
5. Haftung
Die Pradaschier AG Top haftet gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erbringung der Leistung. Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn die Nichterfüllung bzw. die nicht richtige Erfüllung auf Versäumnisse oder auf das Verhalten des Kunden oder eines Dritten, welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind, oder auf höhere Gewalt bzw. Ereignisse, welche nicht vorherseh- oder abwendbar sind, zurückzuführen ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Pradaschier AG Top empfiehlt, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Annullierungskostenversicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Rückreisekostenversicherung.
Bei Drittleistungen ist nur der jeweilige Vertragspartner haftbar. Eine Solidarhaftung, welche die Pradaschier AG Top miteinbeziehen würde, ist – ausser explizit vereinbart – ausgeschlossen.
Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots kann keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen werden.
Die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Lifttickets und Anlagen (Ziffer 6.7) sowie die besonderen Haftungsbestimmungen im Zusammenhang mit Drittleistungen (Ziffer 7.8) bleiben vorbehalten.
6.Verkauf und Nutzung von Lifttickets und Anlagen
6.1 Beförderungsbestimmungen
Mit dem Verkauf eines Tickets verpflichtet sich die Pradaschier AG Top zur Beförderung des rechtmässigen Ticketinhabers oder seines Materials. Inbegriffen ist die Benutzung sämtlicher präparierter und markierter Pisten sowie der Wander- und Schlittelwege. Sportgeräte werden nur dann transportiert, wenn die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Einrichtungen dies zulassen und die Schutzbestimmungen über Wildschutz- und Wildruhezonen nicht verletzt werden. Für Wege und Pisten können von der Pradaschier AG Top und/oder den Behörden Nutzungseinschränkungen gemacht werden. Es gelten die publizierten Transportbestimmungen sowie Anweisungen des Bahnpersonals.
Aus Sicherheitsgründen werden keine Personen mit Kindern in Huckepack, Rucksäcken, anderen Tragevorrichtungen oder auf Schultern auf den Anlagen befördert. Ebenso ist in diesem Fall die Nutzung der Ski- und Schlittelpisten nicht erlaubt.
6.2 Einschränkung der Nutzung
Kann die Pradaschier AG Top ihre Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Nutzung von Tickets und Anlagen infolge von Umständen, welche sie nicht abzuwenden vermögen, nicht oder vorübergehend oder teilweise nicht erbringen, entstehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber der Pradaschier AG Top. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
- Betriebseinstellungen, Pisten- und Wegsperrungen infolge Zufalls, höherer Gewalt wie Wind- und Wettereinflüsse, Stromausfall, Lawinengefahr, Streiks oder behördliche Anordnungen
- Überlastung der Anlagen oder Überfüllung der Pisten und Wege sowie daraus resultierende mögliche Wartezeiten
- Unterbrüche sowie temporäre Betriebseinstellungen von Teilen der Anlagen in Folge Bau- oder Wartungsarbeiten sowie zur Behebung von Störungen.
Die Pradaschier AG Top kann aufgrund der Nachfrage, behördlicher Vorgaben oder der Witterungsbedingungen das Angebot anpassen.
6.3 Nutzungsbestimmungen
Die Pradaschier AG Top legt die Bestimmungen für die Nutzung fest. Der Kunde ist verpflichtet, sich an die publizierten Anweisungen zu halten. Dies sind insbesondere:
- Anordnungen von Mitarbeitenden
- Sperrungen von Pisten und Wegen
- Markierungen, Warntafeln und Anweisungen/ Zutrittsbedingungen zur Nutzung der Anlagen
- FIS-Regeln
Ferner wird rücksichtsloses Verhalten oder Trunkenheit/Drogenmissbrauch nicht toleriert.
Anlagen und Einrichtungen von der Pradaschier AG Top dürfen nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Allfällige Instandstellungs-/Reinigungskosten sind durch den Verursacher zu bezahlen.
Bei Verstössen gegen die Nutzungsbestimmungen kann die Pradaschier AG Top den Kunden entschädigungslos vorübergehend oder für immer von der Nutzung ausschliessen.
Im Falle einer vorsätzlichen Beschädigung oder bei konkreter Gefährdung anderer Menschen sowie beim Tatbestand der Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 StGB) sind die Bergbahnen berechtigt eine Strafanzeige zu machen.
6.4 Gültigkeit im öffentlichen Verkehr
Die Pradaschier AG Top publiziert die Bestimmungen in Bezug auf die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs im Zusammenhang mit einem Liftticket. Für die Gültigkeit im öffentlichen Verkehr muss ein entsprechender Vermerk auf dem Ticket/der Bestätigung vorhanden und die publizierten Bestimmungen eingehalten sein.
6.5 Kosten für Rettungseinsätze
Erleidet ein Kunde einen Unfall bei Benützung der Anlagen und der präparierten und kontrollierten Pisten im Gebiet der Pradaschier AG Top, kann er den Rettungsdienst der Bergbahnen in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes wird mit definierten Fallpauschalen zwischen CHF 100 und CHF 500 verrechnet. Für den Krankenwagentransport werden die effektiven externen Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt. Andere Kosten Dritter (z.B. Helikoptertransport, Arztbesuche, Ambulanz) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen. Ein Unfall, für welchen Haftungsansprüche an die Pradaschier AG Top gestellt werden, ist unverzüglich der betreffenden Betriebsleitung oder am Schalter der Bahnen zu melden, um genaue Angaben zum Hergang der Vorkommnisse zu machen.
6.6 Variantenfahren / Wild- und Waldschutzzonen
Für Varianten-, Ski- und Snowboardfahrer bestehen abseits der markierten und kontrollierten Pisten erhöhte Gefahren. Wer Spuren in gefährlichen Hängen hinlegt, verleitet andere, unerfahrene Fahrer zum Nachahmen, was bei geänderten Witterungs- und Schneeverhältnissen zu Lawinen führen kann. Die Pisten der Bergbahnen sind im freien Gelände angelegt. Kleine Waldparzellen gelten als geschützte Wald- und Wildschutzzonen und werden umfahren. Bäume und Sträucher sollen nicht beschädigt und das Wild nicht beunruhigt oder aus seinen Einständen vertrieben werden. Die Wald- und Wildschutzzonen sind entsprechend markiert. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, die Hinweistafeln der Bergbahnen zu beachten. Das Befahren von gesperrten oder markierten Wald- und Wildschutzzonen kann den Entzug der persönlichen Fahrkarte bis hin zur Verzeigung bei den zuständigen Stellen mit sich bringen.
6.7 Beanstandungen / Haftung
Allfällige Beanstandungen des Kunden, welche die Leistungserbringung durch die Pradaschier AG Top gemäss dieser Ziff. 7 betreffen, sind unverzüglich an die Bergbahn bzw. an ihre Mitarbeitenden zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen dem Kunden allfällige Ansprüche gegenüber den Bergbahnen verloren.
Die Bergbahnen haften für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihre Mitarbeitenden verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
Eine Haftung der Bergbahnen für Sach- und Personenschäden ist namentlich ausgeschlossen bei Unfällen infolge
- Nichtbeachtens von Hinweisen und Markierungen sowie Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten
- Missachtens von Weisungen und Warnungen der Bahnmitarbeitenden oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahren
- fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten auf Anlagen, Pisten und Wegen
- Ausübung von Risiko-Sportarten wie: Freeriding, Downhill- und Enduro- Biking, Gleitschirmfliegen etc.
Im Übrigen stützt sich die Haftung der Bergbahnen im Wesentlichen auf die Richtlinien der Verkehrssicherungspflicht für Schneesportabfahrten. Die Bergbahnen haften nicht für Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Skipisten. Ferner ist jede Haftung für Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ausgeschlossen.
Im Rahmen des Unterhalts der Transportanlagen werden Schmiermittel verwendet und durch den Betrieb kann Abrieb bei Führungsrollen entstehen. Je nach Witterung kann dies zu leichten Verschmutzungen von Kleidern führen. Die Bergbahnen haften, soweit gesetzlich zulässig, nur im Fall von unsachgemässer Anwendung von Schmiermitteln. Dabei ist die Haftung höchstens im Rahmen des Wertes gemäss Zeitwerttabelle für die Lebenserwartung von Wintersport-Bekleidung (max. 4 Jahre) gegeben.
Für Personen- oder Sachschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften die Bergbahnen im Rahmen dieser AGB sowie der massgebenden nationalen Gesetze.
Liegt kein Kaufbeleg oder gleichwertiger Nachweis (z. B. Online-Bestellbestätigung, Kontoauszug) vor, kann die Pradaschier AG Top AG die Werthaltigkeit nach pflichtgemässem Ermessen festlegen. Massgebend sind der Zeitwert sowie marktübliche Preise für identische oder gleichwertige Artikel (einschliesslich aktueller Abverkaufspreise); UVP/Listenpreise sind nicht massgebend. Ohne geeignete Nachweise ist eine allfällige Entschädigung pro Gegenstand auf CHF 300.00 CHF begrenzt. Die Pradaschier AG Top AG kann eine Entschädigung nach eigener Wahl durch Reparatur, Ersatz oder Wertgutschrift erbringen; Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.8 Nutzung der Tickets
Mit Ausnahme von besonderen Bestimmungen in den Prospekten und Publikationen sind Tickets persönlich und nicht übertragbar. Die Pradaschier AG Top legt fest, für welche Tickets ein Name und/oder Foto erfasst werden muss.
Lautet ein Ticket auf einen oder mehrere bestimmte Tage, kann es nicht auf andere Tage übertragen werden. Für nicht genutzte Tage besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.
6.9 Rückerstattungen
6.9.1 Allgemeines
Anrecht auf eine anteilmässige Rückerstattung besteht ausschliesslich gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses und läuft mit dem Ende der jeweiligen Saison ab. Wurde das Liftticket in der Periode der ärztlichen Bestätigung benutzt, verfällt der Anspruch auf eine Rückerstattung.
Bei Verbund-Abonnementen mit anderen Gebieten gehen die Bestimmung für die jeweilige Karte den Bestimmungen dieser AGB vor.
6.9.2 Jahreskarten
Die Rückerstattung erfolgt anteilig ab dem Datum, seitdem die Karte nicht mehr genutzt werden konnte:
- Bis Ende Oktober 80%
- Bis Ende November 70%
- Bis Ende Dezember 60%
- Bis Ende Januar 45%
- Bis Ende Februar 30%
- Ab März keine Rückerstattung mehr
Bei Familienkarten wird der anteilige Rabatt im Vergleich zum Einzelkauf vor der Berechnung der Rückerstattung abgezogen.
Das Arztzeugnis (Sportunfähigkeit/Krankheit) muss bei einer Jahreskarte mindestens 30 Betriebstage umfassen.
6.9.3 Auf einen oder bestimmte Tage ausgestellte Tickets
Massgeblich für die Rückerstattung ist der Anteil der Tage, die nicht genutzt werden konnten, an der gesamten Anzahl der gekauften Tage.
6.9.4 Auf unbestimmte Tage ausgestellte Tickets/ Mehrfahrtenkarten
Tickets, bei denen der Kunde innerhalb einer bestimmten Zeitperiode selbst über die Nutzung entscheidet (z.B. Mehrfahrtenkarten, Tageswahlkarten), können weder verlängert noch rückerstattet werden.
Kein Anspruch auf Verlängerung besteht bei üblichen Einschränkungen (z. B. Witterung, Sicherheit, Unterhalt, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt).
Eine Verlängerung, ein Umtausch oder eine Umwandlung in eine Ersatzleistung erfolgt – sofern überhaupt – ausschliesslich auf Kulanz. Art und Umfang einer allfälligen Kulanzregelung liegen im alleinigen Ermessen der Pradaschier AG Top, werden im Einzelfall beurteilt und begründen keinen Rechtsanspruch. Auch aus früher gewährter Kulanz entsteht kein Anspruch für die Zukunft. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.10 Verlust des Tickets
6.10.1 Auf bestimmte Tage ausgestellte Tickets
Werden verlorene Mehrtageskarten nicht mehr gefunden, werden sie gegen Vorweisung der Kaufquittung (Sperrnummern-Beleg) ersetzt.
6.10.2 Auf unbestimmte Tage ausgestellte Tickets/Mehrfahrtenkarten
Der Käufer ist für die sichere Aufbewahrung von Tickets/Mehrfahrtenkarten ohne festes Datum verantwortlich. Bei Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder Beschädigung des Tickets besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz, Umtausch oder Rückerstattung. Sofern ein Ticket personalisiert oder eindeutig identifizierbar ist (z.B. via Buchungsnummer/QR-Code), kann eine Ersetzung – sofern überhaupt – ausschliesslich auf Kulanz und nach Prüfung durch die Pradaschier AG Top erfolgen; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
6.11 Depotgebühr Keycard
Die Lifttickets werden auf eine Keycard oder einen anderen kompatiblen Datenträger ausgestellt. Bei der Abgabe einer Keycard wird ein Depot von CHF 5.00 verrechnet, welches bei der Rückgabe erstattet wird. Defekte Keycards werden kostenlos ausgetauscht, soweit keine Beschädigung durch den Kunden erfolgt ist.
6.12 Missbrauch / Ausweispflicht
Die Mitarbeitenden der Bergbahnen sowie autorisiertes Kontrollpersonal sind jederzeit berechtigt, Fahrausweiskontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung hin, hat sich der Ticketinhaber mittels gültigen Identitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen. Ausweise für eine spezifische Ermässigung (z.B. Invalidenausweis) müssen jederzeit vorgewiesen werden können.
Wird ein Ticketmissbrauch, wie Verwendung von Tickets von/für Drittpersonen oder Fälschung/Weitergabe von Ausweisen, festgestellt, hat dies den sofortigen Entzug des Fahrausweises zur Folge. Gleichzeitig werden Umtriebskosten von CHF 250.00 erhoben.
Im Wiederholungsfall wird das Ticket eingezogen und es wird Strafanzeige erstattet.
7. Gutscheine für Pradaschier AG Top
7.1 Verkauf & Betragshöhe
Die Pradaschier AG Top verkauft verschiedene Varianten der Gutscheine über den Shop von Idea Creation GmbH (E-Guma). Die Gutscheine sind sowohl als physische wie auch als print@home Variante verfügbar.
Die Gutscheine können auch von der Pradaschier AG Top als Geschenk oder als Promotion abgegeben werden.
7.2 Gültigkeit & Rückgaberecht
Die Gutscheine sind nach Ausstellung 10 Jahre gültig, soweit keine kürzere Dauer in den Verkaufsunterlagen kommuniziert wird. Ebenso sind kürzere Dauern möglich, wenn die Karte im Rahmen einer Promotion oder anderweitig kostenlos abgegeben wird. Es ist keine Rückgabe oder Barauszahlung möglich. Bei Verlust oder Diebstahl wird der Gutschein nicht ersetzt.
7.3 Einlösebedingungen
Die Gutscheine sind bei den teilnehmenden Akzeptanzstellen gültig. Die teilnehmenden Akzeptanstellen können über die Zeit ändern.
7.3.1 Physische Karten
Gutscheine in Form einer physischen Karte können im Onlineshop oder an einer Verkaufsstelle vor Ort gekauft werden. Die Karten können direkt bei allen teilnehmenden Akzeptanstellen eingelöst werden.
8. Angebote durch Leistungserbringer
8.1 Vertragsverhältnis
Leistungserbringer der Ferienregion Arosa Lenzerheide (nachfolgend als „Leistungserbringer“ bezeichnet) erbringen unter anderem Leistungen betreffend Hotels, Ferienwohnungen, Gruppenunterkünfte, Sportgeschäfte und Schneesportschulen (nachfolgend „Drittleistungen“ genannt), welche von Kunden über die Webseite und Verkaufsstellen der Pradaschier AG Top gebucht werden.
Die Pradaschier AG Top vermittelt die Drittleistungen der Leistungserbringer in deren Namen und auf deren Rechnung. Verträge über Drittleistungen kommen ausschliesslich zwischen den jeweiligen Leistungserbringern und den Kunden zustande.
Die Pradaschier AG Top ist von den Leistungserbringern ausdrücklich bevollmächtigt, im Namen des jeweiligen Leistungserbringers die Verträge abzuschliessen und das Inkasso für die gebuchten Leistungen vorzunehmen.
Für den Vertragsabschluss gelten die Bestimmungen in Ziff. 2 der AGB bzw. beim Onlinevertragsschluss die besonderen Nutzungsbedingungen für www.pradaschier.ch.
Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für die Drittleistungen an, so steht der Kunde für die Vertragspflichten der Teilnehmer (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Vertragspflichten ein.
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer gelten die Bestimmungen dieser AGB, insbesondere die Bestimmungen in diesen Ziff. 9, sowie die besonderen Nutzungsbedingungen für pradaschier.ch, soweit die Buchung über die Webseite erfolgt. Zusätzlich können die Leistungserbringer eigene Nutzungsbedingungen aufstellen. Der Kunde wird in der Leistungsbeschreibung bzw. spätestens im Buchungsprozess auf solche Nutzungsbedingungen des Leistungserbringers hingewiesen. Bei einem Widerspruch gehen diese AGB, insbesondere die Bestimmungen in dieser Ziff. 9, sowie die besonderen Nutzungsbedingungen für pradaschier.ch den Nutzungsbedingungen der Leistungserbringer vor.
8.2 Informationen über die Drittleistungen
Die Informationen über die verschiedenen Leistungen werden von den Leistungserbringern mit grösstmöglicher Sorgfalt zusammengetragen, wobei die Leistungserbringer bemüht sind, dass die jeweils publizierten Informationen dem aktuellen Stand entsprechen. Massgeblich für die Drittleistungen sind die mit der Buchungsbestätigung kommunizierten Details.
Die Pradaschier AG Top veröffentlicht die Informationen über die verschiedenen Drittleistungen im Namen der Leistungsanbieter und ist für deren Inhalt nicht verantwortlich. Die Informationen sind ohne Gewähr und können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden. Die Informationen über die Konditionen und den Umfang der Leistungen stellen weder von Seiten des Leistungserbringers noch von Seiten der Pradaschier AG Top eine verbindliche Offerte dar.
8.3 Haftung
Falls die gebuchten Leistungen durch nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Ereignisse oder höhere Gewalt (insbesondere Naturereignisse oder behördliche Massnahmen) nicht erbracht werden können, kann der Vertrag vom Leistungserbringer entschädigungslos gekündigt werden. Bezahlte Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt seitens des Kunden ist nur möglich, wenn der Leistungserbringer keine Ersatzleistung nach Ziffer 8.3 erbringen kann.
Treten diese Umstände während der Vertragserfüllung ein, bleibt der Preis für die erbrachten Leistungen geschuldet. Nicht erbrachte Leistungen werden rückvergütet.
Der Leistungserbringer ist gegenüber dem Kunden für die vertragskonforme Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäss Ausschreibung und Buchungsbestätigung verantwortlich, wobei jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen wird. Alle Angaben (insbesondere über öffentliche Einrichtungen wie bspw. die Verfügbarkeit und Öffnungszeiten von Schwimmbädern. Restaurants, die klimatischen Verhältnisse oder die Verfügbarkeit von Transportmitteln) sind ohne Gewähr.
Die Pradaschier AG Top ist für die korrekte Buchung verantwortlich, wobei keine Haftung für die Leistungserbringer, deren Hilfspersonen, die eingesetzten Absatzmittler, vertane Urlaubszeit und/oder Frustrationsschaden übernommen wird. Die Pradaschier AG Top schliesst jegliche Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang aus.
9.Datenschutz
Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Kunden durch die Bergbahnen ist in der Datenschutzerklärung auf pradaschier.ch erläutert. Diese bildet einen integrierenden Vertragsbestandteil der AGB.
10. Salvatorische Klausel
Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht.
Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.
11. Anwendbares Recht undGerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und den Bergbahnen sowie zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer ist ausschliesslich schweizerischem Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Pradaschier AG Top ist Chur, Schweiz.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zwischen Kunden und dem Leistungserbringer ist der (Wohn-)Sitz des Leistungserbringers.